Präambel

Der im folgenden aufgeführte Verhaltenskodex (Code of Conduct) gilt für alle Unternehmen der Sietzy Gruppe, d.h. im Einzelnen auch für die Allmeson GmbH, die Metallwarenfabrik Hirsch GmbH, die Stahl-Becker GmbH und die Sietzy Gruppe GmbH.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe folgen dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennen sich zu ihrer Verantwortung als Unternehmen.

  • Die Unternehmen der Sietzy Gruppe beobachten die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen ihrer geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und sind bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
  • Die Unternehmen der Sietzy Gruppe handeln im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhalten sich rechtskonform und beachten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Folgenden festgehalten sind.
  • Die Unternehmen der Sietzy Gruppe stehen für die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und werden im Rahmen ihrer jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend nachzukommen.

 

Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität

  • Die Unternehmen der Sietzy Gruppe verfolgen ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhalten nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen.
  • Die Unternehmen der Sietzy Gruppe verhalten sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend.
  • Die Unternehmen der Sietzy Gruppe respektieren unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen sie tätig sind. Dabei achten die Unternehmen der Sietzy Gruppe das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden. 
  • Sie orientieren ihr unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe bauen auf einen freien und fairen Welthandel.

 

Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe lehnen jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. Die Unternehmen der Sietzy Gruppe handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und halten sich an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.

 

Fairer Wettbewerb

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe treten für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Sie dulden keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellen sicher, dass sie in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handeln. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnen sie ab.

 

Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe respektieren die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgen beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe schützen anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen ihrer Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe respektieren das geistige Eigentum ihrer Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achten beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.

 

Wahren von Verbraucherinteressen

Soweit Produkte und Leistungen von den Unternehmen der Sietzy Gruppe die Interessen von Verbrauchern betreffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit und Qualität der Produkte oder Leistungen gewährleisten. Die Unternehmen der Sietzy Gruppe stellen dabei sicher, dass die Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen.

Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigen die Unternehmen der Sietzy Gruppe die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden.

 

Ökologische Verantwortung und Verpflichtung

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein üben die Unternehmen der Sietzy Gruppe ihre geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.

 

Schutz von Umwelt und Klima

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe nehmen ihre ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. Sie arbeiten daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe wenden geltendes Recht an und ergreifen geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:

  • Sach- / fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen
  • Minimieren von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase)
  • Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft
  • Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch am Unternehmensstandort 

 

Tier- und Artenschutz

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe beachten die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richten ihr unternehmerisches Handeln danach aus.

 

Menschenrechte und Arbeitsstandards

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achten die Unternehmen der Sietzy Gruppe die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe orientieren sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind.
In allen Geschäftsaktivitäten sind die Unternehmen der Sietzy Gruppe bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Sie erwartet das Gleiche von ihren Geschäftspartnern.

 

Beschäftigungsverhältnisse

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe behandeln ihre Mitarbeitenden mit Wertschätzung. Sie lehnen jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe wenden bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von ihren Vertragspartnern. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütungund Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe respektieren und schützen das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.

 

Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer 

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe tolerieren keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigen sie keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe erwarten von ihren Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.

 

Ablehnen von Zwangsarbeit  

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe lehnen Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.

 

Grundsätze der Vergütung

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe wenden die gesetzlichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. Sie stellen sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche festgelegte Mindestlohn nicht unterschritten wird. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von den Unternehmen der Sietzy Gruppe nicht geduldet.

 

Arbeitszeiten 

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe wenden die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an.

Sie achten darauf, dass

  • die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird
  • Arbeitszeitregelungen eingehalten werden

 

Koalitionsfreiheit

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen.

 

Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe schätzten die Vielfalt ihrer Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennen sie sich zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab.

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe leben den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.

 

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Unternehmen der Sietzy Gruppe beachten die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. Sie sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.